Worum geht es?
Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass die Schufa durch die Erstellung von Score-Werten für die Kreditwürdigkeit gegen europäisches Recht verstößt. Zudem sei es der Schufa untersagt, Daten aus öffentlichen Registern wie den Insolvenzgerichten länger zu speichern als das öffentliche Register selbst – maximal 6 Monate. Diese Schlussfolgerungen wurden vom EuGH-Generalanwalt Priit Pikamäe in seinem Gutachten am Donnerstag in Luxemburg präsentiert. Das endgültige Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Obwohl das Gutachten für die Richter nicht bindend ist, folgen sie ihm oft.
Üblicherweise ziehen Banken, Telekommunikationsanbieter oder Energieunternehmen private Informationsdienstleister wie die Schufa heran, um Auskünfte über die Bonität einer Person zu erlangen. Daraufhin generiert die Schufa eine Beurteilung, die als Score-Wert bezeichnet wird. Dieser Wert soll einen Einblick geben, wie verlässlich die jeweilige Person ihren finanziellen Verpflichtungen nachgeht.
Das Gutachten zusammengefasst.
Mehrere Fälle aus Deutschland stehen im Hintergrund des Verfahrens vor dem EuGH. Im ersten Rechtsstreit verlangte der Kläger von der Schufa, einen Eintrag zu streichen und ihm Einsicht in die Daten zu gewähren, nachdem ihm ein Kredit verweigert worden war. Die Schufa gab ihm jedoch lediglich seinen Score-Wert und allgemeine Informationen zur Berechnung preis. Die Methodik der Berechnung selbst ist ein Geschäftsgeheimnis, wie der Bundesgerichtshof (BGH) bereits vor einigen Jahren festgestellt hatte. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte den Fall dem EuGH vor, um grundsätzlich das Verhältnis zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung zu klären.
Gemäß dieser Verordnung ist es untersagt, dass Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung für die Betroffenen allein durch die automatisierte Verarbeitung (Ki) von Daten getroffen werden. Folglich darf eine Maschine nicht die alleinige Entscheidungsgewalt über einen Menschen haben. Der Generalanwalt hat entschieden, dass bereits die automatisierte Erstellung eines Score-Wertes als Wahrscheinlichkeitswert für die Kreditwürdigkeit als unzulässige automatische Entscheidung gilt. Dies gilt auch, wenn Dritte wie Banken letztlich über die Kreditwürdigkeit der Person entscheiden. Es geht also nicht um die tatsächliche Entscheidungsgewalt, sondern um die potenzielle Auswirkung der Einschätzung auf die Gewährung von Krediten oder anderen finanziellen Leistungen. Eine positive Bonitätseinstufung kann dabei helfen, bessere Konditionen zu erhalten, während eine negative Einstufung die Chancen auf eine Kreditzusage mindern kann.
Kein Urteil, nur eine Empfehlung.
Jedoch haben die Argumente, die von Pikamäe präsentiert wurden, keine direkten Auswirkungen. Der Schlussantrag ist nicht verbindlich für den Europäischen Gerichtshof, sondern dient lediglich als Vorbereitung für die Beratung der Richter, die letztlich das endgültige Urteil in der Angelegenheit fällen werden.
Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden.
Was sagt die Schufa selbst dazu?
»Das Verfahren betrifft nicht nur die Schufa. Die Auslegungen des EuGH werden wahrscheinlich für alle Auskunfteien in Europa bindend sein. Im Wesentlichen geht es darum, ob die Berechnung eines Scores für eine Privatperson schon als automatisierte Entscheidung über eine Kreditvergabe zu verstehen ist und wie lange Auskunfteien über eine Restschuldbefreiung informieren dürfen. Der Generalanwalt des EuGH vertritt die Auffassung, dass eine Restschuldbefreiung von der Schufa nur so lange beauskunftet werden darf, solange sie auch in öffentlichen Registern veröffentlicht ist. Das sind in Deutschland sechs Monate. Das Gericht wird ferner entsprechend dem Gutachten des Generalanwaltes darüber entscheiden, unter welchen Voraussetzungen Scores an die Vertragspartner übermittelt werden dürfen.«
»Für uns entscheidend: Die Art der Berechnung des Scores wird vom Generalanwalt in seinem Schlussantrag nicht beanstandet.«
Weiter heißt es:
»Der SCHUFA geht es um Rechtssicherheit – für die Menschen, zu denen wir Bonitätsinformationen bereitstellen, für eine gerechte Bewertung von Kreditrisiken im Wirtschaftsleben und für die Arbeit der Wirtschaftsauskunfteien. Selbstverständlich werden wir unsere Abläufe und Dienstleistungen – nach einem entsprechenden Urteil – schnellstmöglich den Anforderungen des EuGH anpassen.
Zum Hintergrund:
Der EuGH beantwortet Fragen zum richtigen Verständnis des Europarechts. Mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) existiert seit Mai 2018 eine neue europäische Rechtsgrundlage im Datenschutzrecht. Zu diesen neuen Regelungen fehlt in vielen Fällen noch die Rechtsprechung, die diese auslegt, auf einen konkreten Fall anwendet und dadurch verständlicher macht. Deshalb gibt es aktuell sehr viele Vorlagen zum Datenschutzrecht, die der EuGH behandelt.
Der EuGH entscheidet nicht über den Rechtsstreit, der den Fragen zugrunde liegt. Das nationale, also deutsche Gericht, das sich mit Klärungsfragen an den EuGH gewandt hat, muss dieses Verständnis dann seiner Entscheidung zugrunde legen.«
https://www.schufa.de/themenportal/schufa-aeussert-eugh-verfahren/
Wie könnte es weitergehen?
Wie bereits beschrieben, handelt es sich um ein Gutachten, welches nun weiter bearbeitet wird. Nun, meiner Meinung nach wird es der Schufa nicht dahin gehend schaden, dass diese nun abgeschabt wird. Ich denke, dass sie nun andere Mechanismen bzw. Bearbeitungswege einschlagen werden. Denn wie bereits oben beschrieben, wird kritisiert, dass eine Software die Bewertung vornimmt. Es wäre nun möglich, dass weitere Arbeitsplätze geschaffen werden, um die hauseigene Bewertungs-KI zu bewerten und zu prüfen.
Wir werden sehen, was folgen wird. Ich halte auch auf dem Laufenden.
Was ist die Schufa?
Die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) ist eine Auskunftei, die Kreditauskünfte über Privatpersonen in Deutschland erhebt, speichert und verarbeitet. Sie hat die Aufgabe, durch die Erhebung von Daten einen informativen Überblick über den Kreditwürdigkeitsgrad einer Person zu schaffen. Mithilfe der Schufa-Auskunft können Banken, Kreditinstitute und andere Unternehmen ihre Entscheidung treffen, ob sie einem Kreditnehmer einen Kredit gewähren oder nicht. Die Schufa wurde 1927 als nicht-gewinnorientierte Anstalt gegründet und ist seitdem Deutschlands größte Auskunftei.

Diese Statistik zeigt den Anteil der Personen in Deutschland, zu denen die SCHUFA im Jahr 2021* (mindestens) ein Negativmerkmal gespeichert hat unterteilt nach Altersgruppen. Negativmerkmale sind Informationen zu nicht vertragsgemäßem Verhalten und Informationen aus öffentlichen Bekanntmachungen wie etwa den Verzeichnissen der Amtsgerichte.
Im Jahr 2021 hatte die SCHUFA zu insgesamt 8,9 Prozent aller Personen in ihrem Datenbestand mindestens ein Negativmerkmal gespeichert. In der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen lag der Anteil der Personen mit mindestens einem Negativmerkmal bei etwa 6,7 Prozent.
Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/155553/umfrage/anteil-der-personen-mit-mindestens-einem-schufa-negativmerkmal-nach-alter/
Was genau macht die Schufa?
In diesem Kontext werden Verbraucherinformationen gespeichert und zusammengestellt, um Kreditinstituten und anderen Darlehensgebern eine sichere Einschätzung der Zahlungsfähigkeit und der finanziellen Situation einer Person zu ermöglichen, bevor ein Kredit bewilligt wird. Doch welche weiteren Aufgaben nimmt die Schufa wahr?
Die Schufa sammelt Informationen darüber, wie zuverlässig eine Person ihre Verpflichtungen erfüllt, wenn sie Kredite aufnimmt und auch andere Verträge abschließt, etwa Mietverträge oder Handyverträge. Die Schufa-Auskunft überwacht dann, ob die Person sich an die vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen hält und ob der Kredit oder die Rechnung rechtzeitig beglichen wird.
Das heißt, die Informationen in Schufa-Auszügen geben Auskunft darüber, wie sehr sich eine Person an die vereinbarten finanziellen Bedingungen gehalten hat. Dies ist wichtig, da es Banken und Kreditgebern hilft, einen Eindruck davon zu erhalten, ob eine Person ein verantwortungsvoller Schuldner ist oder nicht.
Ansonsten bietet die Schufa weitere Dienste an, darunter unter anderem Kontenservice, Identifikationsservice und internationale Adressensuche. Der Kontenservice bietet eine Online-Überprüfung des Kontostands sowie eine Benachrichtigung bei Kreditanfragen. Der Identifikationsservice ermöglicht es Unternehmen, die Identität von Kunden online zu verifizieren, um Betrug vorzubeugen. Die internationale Adressensuche hilft Unternehmen, Kunden im Ausland zu finden und ihre Bonität zu prüfen.
Insgesamt bietet die Schufa verschiedene Dienste an, die dazu beitragen sollen, die Bonität von Verbrauchern und Unternehmen zu prüfen und Betrug zu verhindern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Schufa auch kritisiert wird, da einige Verbraucher und Datenschützer Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes haben und befürchten, dass die Schufa zu viel Macht hat, um das Leben von Verbrauchern zu beeinflussen.
Was würde passieren, wenn die Schufa nicht mehr existent wäre?
Banken und andere Institutionelle, die Kredite vergeben, müssten nun zusehen, wie sie die Sicherheit bei der Kreditvergabe bewerten. Einerseits könnten Banken ein eigenes Bewertungssystem bzgl. der Bonität entwickeln oder die Sicherheits-Zinsen so weit anheben, dass bei Zahlungsversäumnisse wirtschaftlich gedeckt werden.
– Verstehe das Banken”System” –
Hast du schon einmal etwas von SWIFT gehört?
In dem Blogbeitrag »Was ist SWIFT? Definition und einfach erklärt.«
erkläre ich, was das SWIFT-System ist und in
welcher Verbindung
es mit den Banken steht!
Was genau speichert die Schufa?
In der Schufa-Auskunft werden verschiedene Daten zu DEINER finanziellen Situation gespeichert, welche von Banken, Versicherungen und anderen Dienstleistern genutzt werden, um sich ein Bild über DEINE Kreditwürdigkeit zu machen. Hierzu gehören Informationen zu bestehenden Krediten, Kreditkarten oder auch Girokonten.
Auch deine Wohn- und Arbeitssituation, sowie Angaben zu deinem Arbeitgeber oder deinem Einkommen werden erfasst. Des Weiteren werden eventuelle Zahlungsausfälle oder Inkassoverfahren in der Schufa-Auskunft vermerkt. Sobald du eine neue Finanzierung beantragst, wird der entsprechende Dienstleister eine Schufa-Auskunft einholen, um das Risiko einer Kreditvergabe zu bewerten. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Schufa-Auskunft regelmäßig überprüfen und bei Bedarf Korrekturen an den Einträgen vornehmen zu lassen.
Prüfe deinen Schufa-Eintrag.
Wenn du deine Schufa-Auskunft einsehen möchten, gibt es mehrere Möglichkeiten. Zunächst kannst du eine kostenlose Auskunft pro Jahr bei der Schufa anfordern. Dazu musst du dich auf der Website der Schufa registrieren und deine Identität bestätigen.
Alternativ kannst du auch eine kostenpflichtige Auskunft beantragen, die mehr Informationen enthält. Hier erhältst du eine transparente Auflistung deiner Schufa-Einträge. Wenn du bereits einen konkreten Verdacht haben solltest, dass ein negativer Eintrag in deiner Schufa vorliegt, solltest du dich direkt an die Schufa wenden, um diesen zu überprüfen. Deine Schufa-Auskunft ist wichtig, da sie von vielen Unternehmen bei der Genehmigung von Krediten oder Verträgen herangezogen wird. Überprüfe daher regelmäßig, ob deine Schufa korrekte Informationen enthält.
Lese-Tipp: Mehr zu Datenlöschung deiner Schufa-Eintragungen kannst du hier noch mehr Informationen einholen!
Wie du deinen Schufa-Score verbessern kannst.
Den Schufa-Score zu verbessern, kann ein langjähriger Prozess sein!
Es genügt daher nicht, dass man 1x eine Rechnung pünktlich bezahlt hat.
Damit du deinen Schufa-Score langfristig im oberen Bereich halten kannst, ist es notwendig, sich mit dem Thema Finanzen allumfassend zu beschäftigen – man muss sich eine finanzielle Intelligenz anzueignen.
Hierzu gibt es neben Bücher lesen noch weitere Möglichkeiten. Hierzu mehr weiter unten.
- Erst ein mal, möchte ich dir die Grundlagen für einen positiven Schufa-Score aufzeigen:
- Zahle Rechnungen / Kredite immer pünktlich – wenn möglich, am Tag des Rechnungseinganges
- Überziehe nicht dein Konto
- Tilge Kreditlasten, vergesse keine Rückzahlungen
- vermeide Kreditaufnahme, wobei die Schufa hier zwischen gute und schlechte Kredite unterscheidet:
- SCHLECHT: Konsumkredit für Urlaub, oder anderen Konsumgüter
- GUT: Gegenwert-Kredit wie für eine Immobilie
- Regelmäßig die Schufa-Eintragung prüfen
- GIRO-Konten, die nicht genutzt werden, möglichst zeitnah kündigen
- Einkommen erhöhen, mit etwa einem Mini-Job
- Eigenqualifikationen verbessern durch Fortbildungen. In der Regel bedeutet eine, bessere Qualifikationen auch besserer Job oder eine bessere Position im Unternehmen mit höherem Gehalt.
- evtl. Restschuldenversicherung abschließen (vorab von einem Fachmann beraten lassen)
🔥🔥🔥🔥 NOCH MAL: Das Scoring wird 1-mal im Quartal von der Schufa angepasst. Daher kann es Jahre dauern, sein Scoring zu verbessern! 🔥🔥🔥🔥
– Schufa und Krypto? –
Aufgrund der aktuellen Tokenisierung, wäre es möglich, dass die Schufa in die Blockchain-Welt eintauchen könnte.
Hierbei könnten die Smart Contracts von Vorteil sein.
Wenn du mehr dazu wissen möchtest, lese dir den Blogbeitrag »Was sind Smart Contracts? Einfach erklärt.« einfach aufmerksam durch.
hast du das über die Schufa gewusste?
EQT, ein schwedischer Investmentfonds, strebt an, die Schufa bis zu 100 Prozent der Anteile zu erwerben. Der Plan wird jedoch von der genossenschaftlichen Teambank, die zur DZ Bank-Gruppe gehört und die Anteile der Volks- und Raiffeisenbanken an der Schufa bündelt, verhindert. Die Teambank gibt an, einen Anteil von etwa 18 Prozent an der Schufa zu halten und bietet Finanzierungsprodukte wie den »easycredit« an.
Kürzlich hat die EQT zehn Prozent des Wiesbadener Kreditinformationsunternehmens von der französischen Großbank Société Générale erworben. Nun beabsichtigt der schwedische Investor, eine vollständige Übernahme bei der Kartellbehörde anzumelden. Die Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben jedoch ein Vorkaufsrecht für zum Verkauf stehende Schufa-Anteile und betonen, dass die Neutralität des Unternehmens gewährleistet bleiben muss. Insider schätzen den Wert des Unternehmens auf etwa zwei Milliarden Euro.
Schufa, das wertvolle Datenmonster.
Es gibt berechtigte Forderungen gegenüber der Schufa, die im Jahr 1927 als »Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung« gegründet wurde. Die Schufa sammelt Informationen über das Zahlungsverhalten und Kreditverpflichtungen von etwa 68 Millionen Bürgern. Obwohl viele Verbraucher dies nicht wissen, ist das Unternehmen seit dem Jahr 2000 als Aktiengesellschaft organisiert und nicht halbstaatlich oder öffentlich.
Die Schufa ist für viele Akteure in der Kreditindustrie und darüber hinaus von Interesse, da sie als »Datenmonster« bekannt ist. Zahlreiche Informationen über die finanzielle Situation von Millionen von Online-Käufern, Kreditnehmern, Bank- und Kreditkartenkunden sowie Vertragskunden von Mobilfunkunternehmen wurden gesammelt und analysiert. Die Schufa-Informationen, die das »Bonitäts-Score« bereitstellt, können darüber entscheiden, ob einem Kunden ein Kredit gewährt wird oder nicht.
Der Score und die Datenansammlungen des Unternehmens wurden von Verbraucher- und Datenschützern lange Zeit kritisiert. Die Schufa erhält jedoch den Zugang zu den Daten der Bundesbürger durch deren Zustimmung bei der Eröffnung eines Kontos oder eines Stromliefervertrages. Früher war diese Zustimmung durch die sogenannte Schufa-Klausel ausdrücklich erforderlich, aber seit 2018 reicht die Information im Kleingedruckten des entsprechenden Vertrages aus. Sie verwendet auch öffentlich zugängliche Quellen wie Schuldnerverzeichnisse oder Insolvenzbekanntmachungen, um einen Score zu erstellen.
🚨 NEWS 28.03.2023 🚨
Die Schufa kündigt nun an, dass sämtliche Eintragungen der Restschulddauer von ehemals 3 Jahre Speicherdauer auf nun 6 Monate gekürzt wird. Das betrifft derzeit rund 250.000 Personen in Deutschland.
Diese Neuerung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Durch diese Maßnahme sollen Verbraucher, die von Restschuldbefreiung betroffen sind, schneller entlastet werden. Ole Schröder, im Vorstand der Schufa, wird zitiert, dass diese Entscheidung Klarheit und Sicherheit für die Betroffenen schafft und ihnen ermöglicht, schnell einen wirtschaftlichen Neuanfang zu machen.
Betroffene müssen sich nicht selbst darum kümmern, da die Löschung automatisch erfolgt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein Gerichtsverfahren im Kontext eines Streits um die Löschung eines Schufa-Eintrags ausgesetzt und wartet indessen auf ein Signal aus Luxemburg, wo bald ähnliche Fälle behandelt werden. Trotz der laufenden Verfahren hat die Schufa sofort reagiert und die Speicherdauer auf sechs Monate verkürzt.
Hier geht es zur Schufa-Stellungnahme…
🚨 NEWS 04.09.2023 🚨
Die Tagesschau berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) beabsichtigt, über die Bedeutung des Schufa-Scores für Verbraucher zu entscheiden. Dies ist ein wichtiges Ereignis, da die SCHUFA-Datenbank Informationen über die Kreditwürdigkeit von Millionen Menschen in Deutschland enthält.
Die Entscheidung des EuGH könnte weitreichende Auswirkungen auf die Art und Weise haben, wie Kreditinformationen in Deutschland und in der gesamten EU gehandhabt werden. Die Schufa und andere Kreditauskunfteien könnten gezwungen sein, ihre Methoden zur Berechnung des Kredit-Scores offenzulegen. Dies wäre eine bedeutende Veränderung, da diese Algorithmen bisher als Geschäftsgeheimnisse behandelt wurden.
Darüber hinaus könnte die Entscheidung auch Auswirkungen darauf haben, wie Verbraucher ihre Kredit-Scores einsehen und bestreiten können. Derzeit haben Verbraucher nur begrenzte Möglichkeiten, ihre bei der Schufa gespeicherten Daten einzusehen und zu bestreiten.
Die Entscheidung des EuGH wird von Verbraucherschützern und Datenschützern mit Spannung erwartet. Sie sehen in der gegenwärtigen Praxis der Schufa eine potenzielle Verletzung der Datenschutzrechte der Verbraucher. Es bleibt abzuwarten, wie die Entscheidung ausfallen wird und welche Auswirkungen sie auf die Praxis der Kreditauskunfteien in Deutschland und in der EU insgesamt haben wird.
die Schlüsselpunkte.
- Ein Verfahren vor dem EuGH könnte das Geschäftsmodell der Schufa beeinträchtigen.
- Es wird diskutiert, ob der Schufa-Score als alleiniges Kriterium für Vertragsentscheidungen verwendet werden darf.
- Der Generalanwalt beim EuGH hat argumentiert, dass solche automatisierten Entscheidungen unzulässig sind.
- Die Schufa bittet ihre Geschäftskunden, schriftlich zu bestätigen, dass der Score nicht entscheidend ist.
- Ein Urteil gegen die Schufa könnte das Unternehmen dazu zwingen, ihr Handeln anzupassen.